Facebook hat jetzt ein Feature nach Deutschland gebracht, welche es in anderen Ländern schon etwas länger gibt. Dies ist der so genannte Nachlasskontakt – über dieses Kontakt definiert man eine Person die beim eigenen Todesfall bestimmen kann, was erstens mit dem Facebook-Konto passieren soll, bzw. auch noch – falls ihr das wünscht eine Datensicherung des Kontos fahren darf. Der erweiterte Zugriff auf die Daten muss getrennt vom Recht der Kontoverwaltung gesetzt werden. Was der Nachlasskontakt nicht darf, ist im Namen des Verstorbenen posten! D.h. ihr müsst Euch keine Sorgen darum machen, bis in alle Ewigkeiten bei Facebook online sein zu müssen. Auch können im eigenen Namen dann keine weiteren Kontakte gepflegt werden. Aber ich denke dazu besteht auch keine Notwenigkeit, wenn die entsprechende Person ins Todenreich gewechselt ist.
Falls jemand – räusper – keine Facebookfreunde hat – auch kein Problem! Ein Häkchen legt fest, dass der Facebook-Kontakt nach dem Ableben dann einfach von Facebook gelöscht werden darf. Damit bleibt ihr dann nicht über Euer Ableben hinaus in Facebook bestehen.
Zu den hier genannten Einstellungen kommt ihr über folgenden Link:
Facebook Nasslasskontakt bestimmen – bzw. nach Tod Konto löschen
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