Wer derzeit sein Telefon bei einer Autofahrt nutzt egal ob für Telefonie oder um eine SMS oder Email zu schreiben, wird derzeit in Deutschland mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg bestraft. Dies gilt übrigens auch schon, wenn der Motor des Wagens läuft und dieser nicht bewegt wird!
Doch ist das Verbot über die Benutzung des Telefons im Auto wirklich rechtens oder doch eher verfassungswidrig? Dies will nun ein Richter vom Amtsgericht in Gummersbach durch das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen! Der Richter weigert sich nun schon über vier Fälle hinweg, ein Bußgeld zu verhängen, da der Gleichheitsgrundsatz hier nicht gegeben sei. Wie der Amtsrichter sich gegenüber der Bild-Zeitung äußerte, seien ja andere Dinge im Fahrzeug erlaubt, welche nicht vereinbar mit dem Handyverbot am Steuer sind. Hierbei führte er das freihändig fahren, die Benutzung eines Diktiergerätes oder auch Sex während der Fahrt an.
Es kann nicht sein, dass die sexuellen Handlungen während der Fahrt erlaubt sind, das Telefonieren jedoch unter Strafe stehen würde. Wie das Verfassungsgericht zu diesen Argumenten steht, wird sich sicherlich in nächster Zeit heraus stellen.