Software

Flipboard 2.0 – eigene digitale Magazine erstellen

Geniale Funktion oder doch eher ein Schritt in die falsche Richtung

Flipboard ist ein Anbieter, welcher Webinhalte aus diversen Quellen aufbereitet und in einem übersichtlichen Format in der Art einer Zeitung zusammen fasst. Ein sehr geniales Tool um seine eigene private Zeitung aus seinen Lieblingswebseiten zu erstellen. Ich selbst nutze Flipboard schon längere Zeit und finde die App, welche es für Android und iOS gibt wirklich praktisch. Jetzt geht Flipboard gedoch noch einen Schritt weiter und ermöglicht es seinen Anwendern gute Artikel nochmals in einer Art Zeitung zusammen zu schneiden.

So weit kein Problem und ebenfalls ein gutes Feature, welches evt. eine Art Archiv-Funktion werden könnte. Das Problem daran ist jedoch, dass die erstellten Magazine nicht nur für den privaten Gebrauch genutzt werden können, sondern auch der ganzen Flipboard-Gemeindschaft zur Verfügung gestellt werden können. Für die User ist dies ja erst einmal kein Problem, doch die Schreiberlinge, welche die Inhalte erstellen übergeht man damit vollkommen.

Um Euch das etwas zu verdeutlichen – folgendes Szenario:

Jemand folgt dem ITler Blog über Flipboard in dem er dort den Feed von ITler.NET einbindet. Damit bekommt dieser User nun die Informationen vom Blog in Flipboard angezeigt. Dabei werden jedoch sämtliche Werbeinhalte entfernt und nur der pure Content wieder gegeben. Dies ist jetzt noch nicht so schlimm – da es sich nur um einzelne User handelt! Aber nehmen wir nun einmal an – dem User XYZ gefällt ein Beitrag von ITler besonders gut und er teilt diesen in seinem IT Magazin mit der restlichen User-Gemeinde. Schon werden aus einem Leser evt. 1000 Leser – dies wäre ja für den Webseiteninhaber eine tolle Sache – doch sieht dieser nichts davon, da die Inhalte über Flipbaord wiedergegeben werden.

D.h. der Webmaster hat die Arbeit, die Kosten für den Server und evt. auch sonstige Werbungskosten und bekommt nichts zurück (nicht einmal ein positives Feedback), da kein Mensch die eigentliche Webseite des Schreibers besucht.

Klar – ich sehe die Sache nun etwas extrem schwarz, aber kann man wissen – wo die Reise hin gehen wird? Ich denke nicht!

Auch bin ich gespannt, was die Verfechter des Leistungsschutzrechts dazu sagen werden! Das Thema dürfte ja ein gefundenes Fressen für Abmahner werden. Die Frage ist dann natürlich auch, wer ist für die veröffentlichten Zeitschriften verantwortlich? Kann hier Flipboard belangt werden oder ist der Ersteller für den neu generierten Content verantwortlich?

Nichts desto trotz hier das kleine Infovideo zum neuen Feature!

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Ein Kommentar

  1. Kann man innerhalb des selber erstellten Magazins nach Stichwörtern suchen. Kann man ein Inhaltsverzeichnis erstellen. Das wäre praktisch resp. unerlässlich, wenn das Magazin mit der Zeit gross wird…

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