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Youtube Meldung "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar" von GEMA verboten

Gericht bestätigt Antrag von GEMA – YouTube wird Sperrtafel nicht mehr nutzen dürfen

Den Hinweis „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden“ hat wohl schon jeder Youtube Nutzer zu Gesicht bekommen, welcher sich etwas intensiver mit Musik auf Youtube beschäftigt hat. Wobei ich sagen muss, mir ist diese Sperrtafel persönlich schon länger nicht mehr unter gekommen, da Google schon bei der Suche nach entsprechenden Titeln versucht diese nicht mehr auszuliefern. Doch diese Information gehört wohl nun zu einer Geschichte des Internets, welche Eure Nachkommen nicht mehr zu Gesicht bekommen werden! ;) Warum?

Die GEMA hat rechtliche Schritte gegen diese Meldung eingeleitet, da diese Information ein schlechtes Licht auf die GEMA werfen würde und die Sachlage gar nicht so sei, wie Sie im Text dargestellt wird!

Gut, man kann ja von der GEMA halten was man will, aber hier muss ich den Jungs leider zustimmen! Denn die Meldung ist schon etwas überspitzt dargestellt. Zwar ist es richtig, dass die GEMA keine Musikrechte für die entsprechenden Musiktitel auf YouTube eingeräumt hat, doch würde diese es tun – wäre Youtube dazu bereit, die geforderte Höhe an Entgelt an die Gema für die „Ausstrahlung“ zu zahlen!

Leider werden sich die beiden Institutionen schon über Jahre hinweg nicht einig und so muss wohl Youtube sich für die Zukunft eine andere Meldung ausdenken!

Statement der GEMA (Vorstandsvorsitzender Dr. Harald Heker):

Seit fast 3 Jahren führt YouTube die Öffentlichkeit mit diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der GEMA. YouTube stellt sich einerseits auf den Standpunkt, keine Lizenz und damit keine Rechte für die Videos zu benötigen. Andererseits sollen laut der Sperrtafel die Videos gerade aufgrund der unterbliebenen Rechteeinräumung nicht zu sehen sein. Diesen Widerspruch hat das Gericht erkannt und das Verhalten von YouTube als unzulässig eingestuft. Die Entscheidung ist ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber: Es ist nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindert. Sie will lediglich YouTube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale. Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können.

 

Dieses-Video-ist-in-Deutschland-leider-nicht-verfügbar

Das ganze ist zwar noch nicht zu 100 Prozent rechtskräftigt, aber wird es wohl werden!


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