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Gerichtsurteil – Telekom Flatrates dürfen nicht gedrosselt werden

Kommen nun die neuen Tarife der Telekom?

Liest man den Titel könnte man meinen, es handle sich hierbei um einen kleinen Sieg gegen die Telekom, denn wenn das Gericht eine Drosselung der Internet-Flatrates untersagt ist doch alles in Ordnung! Das Problem an diesem Urteil ist – es steht in direkter Kombination mit dem Begriff „Flatrate“! Flatrates dürfen laut dieser Entscheidung nicht gedrosselt werden – aber es ist möglich dem Kind einen neuen Namen zu verpassen.

D.h. die neuen Verträge werden dann eben nicht mehr unter dem Namen Flatrate angeboten, sondern man überlegt sich einen anderen tollen werbewirksamen Namen um die schon beschlossenen Drosselpläne der Internetzugänge durchzusetzen. Die Frage ist jetzt nur, wie verhält es sich nun mit den Flatrates von den Mobilfunkanbietern! Dort gibt es ja schon immer die sogenannten Flatrates mit Volumenbegrenzung! Das dürfte wohl in nächster Zeit noch spannend werden! Den einzigen positiven Effekt den ich erkennen kann ist, die Tarifstruktur wird für den Normalnutzer besser durchschaubar! Denn was sich heute einfach nur Flatrate geschimpft hat, wird sich demnächst vielleicht Volumentarif mit 100 MB Freinutzung nennen. Damit wird es für die breite Masse eher ersichtlich, was man eigentlich einkauft und kann der User die Tarife besser mit der Konkurrenz vergleichen.

Flatrate-Telekom


Tags:

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  • gerichtsurteil deutschland datendrosselung

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