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BGH – Internetanbieter müssen unter Umständen Webseiten sperren

Ist dies das Ende vom freien und offenen Internet? Der Bundesgerichtshof bestimmt, dass der Internet Zugangsprovider (ISP) theoretisch verpflichtet werden kann, Webseiten mit Urheberrechtsverletzungen zu sperren. Fällt aber gleichzeitig eine Entscheidung, bei der die betroffenen Webseiten nicht gesperrt wurden, da die Kläger nicht genug Energie hinein gesteckt haben, das Problem selbst zu lösen. Dies bedeutet wiederum, dass der Internetanbieter theoretisch zwar den Zugriff auf bestimmte Websites unterbinden muss wenn er damit beauftragt wird, der Auftragsgeber zuerst jedoch beweisen muss, dass die eigenen Schritte zur Lösung des Problems nichts gebracht haben.

Wie heißt es im Text so schon – es müssen „zumutbare Anstrengungen“ vom Rechteinhaber unternommen werden um den Täter selbst zu überführen oder gegen den Hoster vorgehen zu können, damit die entsprechende Webseite vom Netz genommen wird.

D.h. der Rechteinhaber kann nicht einfach ein Formular z.B. bei der Telekom ausfüllen und diese würde dann die entsprechende Seite einfach für alle Nutzer innerhalb von Deutschland sperren.

Und das ist gut so! Ich habe zwar generell volles Verständnis für die Rechteinhaber, aber zu leicht darf man es nun auch nicht machen um Webseiten aus dem Netz verschwinden zu lassen. Sonst haben wir hier in Deutschland schneller eine Zensur als wir denken und das finde ich wiederum nicht wirklich gut! Zumal es das Problem nicht wirklich löst – denn die Anbieter werden zwar dann von weniger versierten Leuten nicht mehr gefunden, sind aber noch wie vor noch online und können von Leuten mit etwas mehr technischem Verständnis weiterhin genutzt werden.

Auf Dauer würde dann die einfache Sperrung dieser Seiten rein gar nichts bewirken, da sich die illegalen Seiten einfach darauf einstellen und andere Zugangspunkte schaffen würden. Mehr als ein kleiner Einbruch wäre diese primitive Sperrung von Webseiten für die Anbieter nicht.

Grundsätzlich hat das BGH jedoch den Weg zu den Web-Sperren über die Internet Service Provider geöffnet!

Hier könnt ihr die zwei Urteile nachlesen:

(BGH, Az. I ZR 3/14 und Az. I ZR 174/14)

BGH-Karlsruhe

[via Wikimedia ComQuat]

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