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Richtiger Bildschirmarbeitsplatz / Bildschirmabstand

Wer täglich am PC arbeitet, sollte auf einen richtigen Bildschrimarbeitsplatz achten, denn dies ist die Voraussetzug für eine gesunde und dauerhafte Tätigkeit im Büro. Um dies zu realisieren ist ein richtiger Bildschirmarbeitsplatz mit passendem Bildschirmabstand Pflicht.
Hierbei sollten folgende Punkte beachtet werden:

Das richtige Sitzen:
Wenn man an seinem Arbeitsplatz sitzt, sollte dies wie folgt aussehen:
Füße sollten flach auch dem Boden stehen und Knie im Winkel von 90 bis 100 Grad angewinkelt sein.
Die Oberschenkel sollten nun zum Oberkörper ebenfalls einen Winkel von ca. 100 Grad bilden.
Oberarm zum Unterarm sollten sollten ebenfalls einen Winkel zwischen 90 und 100 Grad aufweisen.

Ist diese Position erreicht, sollten jetzt die Hände auf der Tischplatte aufliegen.

Dies ist die optimale Sitzposition.

Die Monitorhöhe / Bildschirmhöhe:
Die obere Kante des Monitors sollte nun in der oben beschriebenen Position einige Zentimeter unter der Augenhöhe liegen. Das bedeutet, beim Arbeiten wird leicht nach unten geblickt. Die Neigung des Monitors sollte paralell zum Gesichtsfeld stehen. Der optimale Sichtwinkel beträgt 60 Grad unterhalb der Augenkante.

Der optimale Monitorabstand / Bildschirmabstand:
Der optimale Abstand zum Monitor beträgt ca. eine Armlänge.

Die Monitorhelligkeit / Bildschirmhelligkeit:
Der Kontrast zwischen Monitor und der Arbeitsumgebung sollte so gering wie möglich gehalten werden. Bei zu schwach ausgeleuchteten Arbeitsplätzen sollte auch die Helligkeit des Monitors herunter „gefahren“ werden.

Beachtet man diese Punkte sind zumindest schon die Basics für eine gesunde Bürotätigkeit erfüllt.
Desweiteren kann man natürlich auch noch etwas Feintuning betreiben!

Zusätzliche Tipps:

– Im Bildschirm sollten sich keine Relfexionen vom Fenster abbilden
–  Die Tastatur sollte helle Tasten besitzen, um Kontrastunterschiede zwischen dieser und den Monitoren zu vermeiden
– Die Mindesthelligkeit des Arbeitsplatzes sollte 500 Lux betragen
– Ein Stehpult an dem z.B. Telefonate geführt werden führt zur Abwechslung für die Wirbelsäule
– Ein Sitzkissen regt zum aktiven Sitzen an und beugt Verspannungen vor.
– Eine ergonomische Tastatur beugt Sehnenscheidenentzündungen vor und entlastet die Handgelenke und sorgt so für eine optimale Blutversofgung der Hände
– eine ergonomische Maus bildet eine Verlängerung des Unterarms und Elle und Speiche werden nicht verdreht. Zudem wird das Handgelenk bei der Bedienung nicht nach oben hin abgewinkelt was eine optimale Blusversorgung der „Maushand“ gewährleistet.
– bei Standardmäusen kann eine Gelunterlage den Bedienkomfort verbessern
– Ein Bürostuhl mit Ellenbogenauflagen verlängert den Schreibtisch und entlastet die Muskulatur. Diese sollten jedoch nicht zu lang sein, damit diese nicht mit der Tischplatte zusammen stoßen.

Werden diese Tipps beachtet, erhöht dies das eigene Wohlbefinden am Arbeitsplatz und beugt körperliche Probleme vor.
Bei der Durchführung und Realisierung dieser Maßnahmen muss der Arbeitgeber unterstützend zur Seite stehen.

Folgende Anforderungen wurden vom Gesetzgeber für Bildschirmarbeitsplätze aufgestellt:

Anhang über an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende Anforderungen

Bildschirmgerät und Tastatur

1. Die auf dem Bildschirm dargestellten Zeichen müssen scharf, deutlich und ausreichend groß sein sowie einen angemessenen Zeichen- und Zeilenabstand haben.
2. Das auf dem Bildschirm dargestellte Bild muß stabil und frei von Flimmern sein; es darf keine Verzerrungen aufweisen.
3. Die Helligkeit der Bildschirmanzeige und der Kontrast zwischen Zeichen und Zeichenuntergrund auf dem Bildschirm müssen einfach einstellbar sein und den Verhältnissen der Arbeitsumgebung angepaßt werden können.
4. Der Bildschirm muß frei von störenden Reflexionen und Blendungen sein.
5. Das Bildschirmgerät muß frei und leicht drehbar und neigbar sein.
6. Die Tastatur muß vom Bildschirmgerät getrennt und neigbar sein, damit die Benutzer eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung einnehmen können.
7. Die Tastatur und die sonstigen Eingabemittel müssen auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muß ein Auflegen der Hände ermöglichen.
8. Die Tastatur muß eine reflexionsarme Oberfläche haben.
9. Form und Anschlag der Tasten müssen eine ergonomische Bedienung der Tastatur ermöglichen. Die Beschriftung der Tasten muß sich vom Untergrund deutlich abheben und bei normaler Arbeitshaltung lesbar sein.
Sonstige Arbeitsmittel

10. Der Arbeitstisch beziehungsweise die Arbeitsfläche muß eine ausreichend große und reflexionsarme Oberfläche besitzen und eine flexible Anordnung des Bildschirmgeräts, der Tastatur, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel ermöglichen. Ausreichender Raum für eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung muß vorhanden sein. Ein separater Ständer für das Bildschirmgerät kann verwendet werden.
11. Der Arbeitsstuhl muß ergonomisch gestaltet und standsicher sein.
12. Der Vorlagenhalter muß stabil und verstellbar sein sowie so angeordnet werden können, daß unbequeme Kopf- und Augenbewegungen soweit wie möglich eingeschränkt werden.
13. Eine Fußstütze ist auf Wunsch zur Verfügung zu stellen, wenn eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung ohne Fußstütze nicht erreicht werden kann.
Arbeitsumgebung

14. Am Bildschirmarbeitsplatz muß ausreichender Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen vorhanden sein.
15. Die Beleuchtung muß der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Benutzer angepaßt sein; dabei ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie Auslegung und Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendwirkungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden.
16. Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, daß leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wie möglich vermieden werden. Die Fenster müssen mit einer geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern läßt.
17. Bei der Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes ist dem Lärm, der durch die zum Bildschirmarbeitsplatz gehörenden Arbeitsmittel verursacht wird, Rechnung zu tragen, insbesondere um eine Beeinträchtigung der Konzentration und der Sprachverständlichkeit zu vermeiden.
18. Die Arbeitsmittel dürfen nicht zu einer erhöhten Wärmebelastung am Bildschirmarbeitsplatz führen, die unzuträglich ist. Es ist für eine ausreichende Luftfeuchtigkeit zu sorgen.
19. Die Strahlung muß – mit Ausnahme des sichtbaren Teils des elektromagnetischen Spektrums – so niedrig gehalten werden, daß sie für Sicherheit und Gesundheit der Benutzer des Bildschirmgerätes unerheblich ist.
Zusammenwirken Mensch – Arbeitsmittel

20. Die Grundsätze der Ergonomie sind insbesondere auf die Verarbeitung von Informationen durch den Menschen anzuwenden.
21. Bei Entwicklung, Auswahl, Erwerb und Änderung von Software sowie bei der Gestaltung der Tätigkeit an Bildschirmgeräten hat der Arbeitgeber den folgenden Grundsätzen insbesondere im Hinblick auf die Benutzerfreundlichkeit Rechnung zu tragen:
21.1 Die Software muß an die auszuführende Aufgabe angepaßt sein.
21.2 Die Systeme müssen den Benutzern Angaben über die jeweiligen Dialogabläufe unmittelbar oder auf Verlangen machen.
21.3 Die Systeme müssen den Benutzern die Beeinflussung der jeweiligen Dialogabläufe ermöglichen sowie eventuelle Fehler bei der Handhabung beschreiben und deren Beseitigung mit begrenztem Arbeitsaufwand erlauben.
21.4 Die Software muß entsprechend den Kenntnissen und Erfahrungen der Benutzer im Hinblick auf die auszuführende Aufgabe angepaßt werden können.
22. Ohne Wissen der Benutzer darf keine Vorrichtung zur qualitativen oder quantitativen Kontrolle verwendet werden.

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