Mailarchivierung – Pflicht?
Eine riesige Verbesserung hat sich seit 01.07.2011 ergeben, den ab jetzt dürfen Unternehmer ihre Rechnungen einfach per Mail verschicken. D.h. Rechnungen ausdrucken und per Post verschicken könnte schon bald der Vergangenheit angehören. Bisher war eine papierlose Rechnung nur mittels eindeutiger elektronischer Signatur möglich. Aber es ist noch nicht alles Gold was glänzt!
Folgende Punkte müssen beachtet werden:
1 – der Rechnungsempfänger muss der papierlosen Rechnung zustimmen
2 – ein Zusammenhang zwischen Rechnung und Dienstleistung muss gegeben sein
3 – Die Pflichtinhalte wie bei einer Papierrechnung bleiben unverändert
Was sich negativ auf den Epost-Brief auswirken könnte – könnte sich für Mailarchivierungshersteller positiv darstellen – denn eigentlich ist der Unternehmer ja verpflichtet dann seinen Mailverkehr rechtssicher zu archivieren. Jedoch gab es in der Vergangenheit keine Urteile in welchen Unternehmer wegen einer schlampigen Mailarchivierung verurteilt worden sind. Wie seht ihr dieses Thema? Sollte man als Unternehmer seine Mails archivieren? Ist dies für Kleinstunternehmer überhaupt umsetzbar? Die Kosten für solche Systeme sind ja nicht ohne!
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- rechnungen per email 01.07.2011
- rechnungen per email 01.07.2011