Landgericht Mannheim verbietet Apple den Verkauf in Deutschland
Derzeit gehen zahlreiche Gerüchte um, welche besagen – dass der Hersteller Apple den Vertrieb von iPhones und auch den Vertrieb von iPads mit 3G Modul einstellen muss. Doch wodurch entstand dieses Gerücht – oder diese Aussage? Das Landgericht in Mannheim hat in einem Urteil entschieden, dass die im iPhone eingesetzte Technik gegen zwei Motorola Patente verstoßen soll.
Bei dem Verstoß handelt es sich um zwei Techniken welche für die Kommunikation genutzt werden.
Hier ein Ausschnitt des Urteils:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mobile Geräte anzubieten und/oder zu liefern, die… […] Für jede Zuwiderhandlung gegen das Gebot gemäß Ziff. A.I.1.a) wird der Beklagten Ordnungsgeld bis Euro 250.000 […] angedroht, wobei die Ordnungshaft an den gesetzlichen Vertreter der Beklagten zu vollziehen ist [via]
Gut, liest sich wirklich auf den ersten Blick so, als würde Apple es nun verboten sein, iPhones und iPads mit der entsprechenden Technik in Deutschland weiter zu vertreiben! Aber!!! Dieses Urteil wurde gegen Apple Inc. gefällt – für den Vertrieb von Apple Endgeräten in Deutschland ist jedoch die Apple GmbH zuständig, auf welche der Richterspruch nicht gültig ist. Was jedoch noch nicht ganz klar ist – ist die Tatsache, ob die Lieferung von Apple Inc. zur Apple GmbH rechtswidrig ist. Was natürlich bedeuten würde, dass die Apple Endgeräte nur noch lieferbar wären, so lange der Vorrat reicht! Apple selbst sieht derzeit wohl keine Probleme auf sich zu kommen:
This is a procedural issue and has nothing to do with the merits of the case. It does not affect our ability to do business or sell products in Germany at this time.
Man darf jedoch gespannt sein, wie sich dieser Patentstreit weiter entwickeln wird.
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