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Das ENDE der Roaming Gebühren ist nah

EU beschließt Verbot von Roaming Gebühren

Das EU Parlament in Brüssel hat die Abschaffung von Roaming Gebühren innerhalb der EU beschlossen. Ganz durch ist das Gesetzt noch nicht, denn die Mitgliedsstaaten müssen den Entschluss noch bestätigen, aber im Normalfall geht solch ein Beschluss ohne großartige Probleme durch. Am 15. Dezember 2015 wäre es dann so weit und die Roaming-Gebühren würden dann zumindest in der EU der Vergangenheit angehören. Davon betroffen sind jegliche Roaming-Gebühren, egal ob diese für das Internet oder für die ganz normale Telefonie angefallen wären. Über dies hinaus gibt es noch eine weitere klare Ansage des EU Parlaments.

Dieses schreibt die Netzneutralität fest- was eine klare Niederlage der Vorhaben der Telekommunikations-Konzerne ist. Doch was ist eigentlich mit Netzneutralität gemeint?

Definiert wird die Netzneutralität wie folgt:

Der Grundsatz, dass der gesamte Internetverkehr gleich und ohne Diskriminierung, Einschränkung oder Störung unabhängig von Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung behandelt wird.

Unterm Strich bedeutet das für den Nutzer, die Internet Service Anbieter dürfen nun keine direkte 2 Klassengesellschaft bilden, wie man das in der Vergangenheit schon vor hatte.

 

EU-Parlament

[via Wikipedia]

 

Ein Beispiel hierfür ist das Streaming Angebot der Telekom. Alle Leuten sollte ab einer gewissen Datenmenge die Internetleitung gedrosselt werden – hätte man jedoch z.B. den Streaming Dienst der Telekom genutzt, so würde dieser nicht in den verbrauchten Traffic einfließen. Somit wäre das eigene Angebot der Telekom gegenüber den Angeboten der Konkurrenz bevorzugt und dies darf laut dem neuen Beschluss nicht sein! Für diese Spezialdienste gibt es nun ebenfalls eine neue Definition:

Spezialdienst‘ ist ein elektronischer Kommunikationsdienst, der für spezielle Inhalte, Anwendungen oder andere Dienste oder eine Kombination dieser Angebote optimiert ist, über logisch getrennte Kapazitäten und mit strenger Zugangskontrolle erbracht wird, Funktionen anbietet, die durchgehend verbesserte Qualitätsmerkmale erfordern, und als Substitut für Internetzugangsdienst weder vermarktet wird noch genutzt werden kann.

Unterm Strich soll das Netzneutralitätsgesetz dazu führen, dass die Gleichberechtigung im Netz erhalten bleibt und nicht zu Gunsten derjenigen kippt, welche das nötige Kleingeld in der Tasche haben.

Beispiel: Ihr wollt eine Seite mit Euren Videos im Internet veröffentlichen und Usern die Möglichkeit geben Videos zu veröffentlichen. Schaut man sich jedoch Eure Videos an, so ruckeln diese beim Endkunden am PC. Würde das gleiche Video auf den Servern von Youtube liegen, würde das Video ruckelfrei bei Kunden ankommen!

Woran liegt das?
Am nötigen Kleingeld! Youtube hat die finanziellen Mittel um die sozusagen Premiumbandbreite bei den Jungs zu kaufen, welche für die Datenwege zuständig sind. D.h. wird es auf der Datenautobahn einmal eng, so bekommt das Youtube Video ein Blaulicht aufgesetzt und darf weiter fahren. Euer Video am privaten Server bleibt jedoch im Stau stecken!

Wo wird der Nutzer das Video ansehen?
Richtig – dort wo er es ruckelfrei sehen kann und Eure private Seite wird irgendwann dicht gemacht, da diese keine User mehr ziehen wird.

Auch dieses Gesetz muss noch rechtkräftig werden und viele Kritiker sehen auch in der aktuellen Version noch zu viele Lücken im Gesetz. Ich persönlich bin froh, das überhaupt etwas getan wird um das Internet auch weiterhin ohne Druck der Big Player frei nutzen zu können.


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