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Illegale Downloads – Die Eltern haften nicht für ihre Kinder

Freibrief für Familien mit Kindern?

Abmahner könnten es in Zukunft noch einen Tick schwerer haben! Denn wird festgestellt, das „illegales“ Material zum Download angeboten wurde – sollten diese erst einmal quer checken, ob es sich beim zu Abmahnenden um einen Haushalt handelt, welcher nur aus erwachsenen Leuten besteht! Denn ansonsten könnte die Abmahnung sehr schnell im Sand verlaufen, da man ab jetzt die Schuld für solche Vergehen auf seine minderjährigen Kinder schieben kann! Damit bekommt jede Familie sozusagen einen Freischuss für illegale Downloads!

Gut, ich gebe es zu ich habe die Situation etwas überspitzt dargestellt – jedoch hat gestern der Bundesgerichtshof (BHG) in Karlsruhe ein Urteil gefällt, dass die Eltern nicht für einen illegalen Musiktausch im Internet, den ihre Kinder begangen haben, belangt werden können. Es würde ausreichen, wenn man als Erziehungsberechtigter seine Kinder darüber belehrt, dass die Nutzung von Tauschbörsen verboten ist.

Der BGH betont dabei, dass Eltern ihre Kinder zwar belehren müssen, jedoch ohne konkreten Anlass nicht überwachen müssen.

D.h. für Eltern, sie müssen auch keine vorbeugende Maßnahmen ergreifen und solch eine Nutzung auszuschließen! Was wahrscheinlich eh nicht viel nutzen würde, da die Kinder sehr oft ihren Eltern in der Computertechnik überlegen sind. Kommt es jedoch zu einem Vorfall, kann eine Überwachung, bzw. ein besonderer Schutz des Internetzugangs den Eltern auferlegt werden.

Jetzt darf man wohl gespannt sein, ob dieses Gerichtsurteil, wie in meinem oben genannten Szenario, ausgenutzt wird.

 

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Ein Kommentar

  1. Für viele Mahnanwälte heißt es nun: Endlich mal wieder human arbeiten und für die Stunden gerecht entlohnt zu werden.

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