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Gema VS. Youtube – Eilantrag scheitert

Videoverbot wird von Gericht abgewiesen

In Hamburg wurde von der GEMA vor dem Landgericht ein Eilantrag gestellt, welcher die Veröffentlichung von ca. 75 Videos unterbinden sollte. Zudem sollten ca. 600 Videos aus der Online Video Plattform Youtube entfernt werden. Das Hamburger Gericht ist allgemein als ziemlich konservatives Gericht bekannt und so standen alle Zeichen auf Sieg für die Gema! Doch es kam anders als man denkt!

Denn das Gericht befand den Einantrag für überzogen und vertagte kurzerhand die Entscheidung! D.h. es war kein wirklicher Sieg seitens der Google Youtube Plattform, denn die Richter hatten scheinbar nur keine Lust, schnell eine Entscheidung zu fällen! Google gab darauf bekannt, gerne wieder erneut über die Tantiemen zu verhandeln! Wie es jedoch in diesem Streit weiter geht, welcher schon seit März 2009 andauert steht noch in den Sternen! Denn die preislichen Forderungen gehen einfach zu extrem auseinander! Forderung seitens der Gema wären 12 Cent pro gespielten Video, für Google / Youtube wären 1 Cent noch zu viel! In England zahle Youtube 50mal weniger pro gezeigtem Video, als von der GEMA in Deutschland gefordert!


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2 Kommentare

  1. Die GEMA geht mir richtiggehenst auf den Sack… Ich weiß beim besten Willen nicht, was die eigentlich für eine Funktion in der Produzierung und dem Verlag von Musik haben, dass sie sich Anmaßen konsequent YouTube Links für deutsche Nutzer zu unterbinden. Sollte sich ein Produzent oder Musiker selber dafür entscheiden, nicht an der -kostenlosen- YouTube PR teilzunehmen, ist es sein gutes Recht, aber die GEMA ist einfach nur eine veraltete Institution ohne tatsächliche Dasensberechtigung (mit Ausnahme von Geldern einkassieren)

  2. Naja die Gema verbietet es ja keinen Produzenten, die Gema Vertritt nur die Künstler die in der Gema Mitglied sind. Sollten die, deren Videos gesperrt sind, aus der Gema austreten würden die Videos nicht mehr gesperrt werden(die Künstler aber auch kein Geld mehr bekommen wenn ihre Songs z.B. im Radio gespielt werden).
    Dennoch ist die Forderung der Gema natürlich viel zu hoch.

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