Gericht entscheidet: Schwarz Surfen ist keine Straftat!
Lange hat es gedauert, bis das Amtsgericht in Wuppertal nun seine endgültige Entscheidung bekannt gab! Hierbei wurde dem Tatverdächtigen vorgeworfen, vor ca. 2 Jahren sich unberechtigterweise in ein offenes WLAN eingewählt und dieses ohne Erlaubnis genutzt zu haben.
Das Amtsgericht in Wuppertal entschied nun:
Dieses Verhalten ist jedoch nicht strafbar
Dieses Urteil zu diesem Fall kann hier (20 Ds-10 Js 1977/08-282/08) nachgelesen werden!
Der Grund für diese Entscheidung lautete:
Das Schwarz-Surfen erfüllt weder den Tatbestand des unerlaubten Abhörens von Nachrichten, noch der Beschaffung von personenbezogener Daten!
Eine interessante Entscheidung wie ich finde, welche natürlich kein Freibrief für alle Schwarz-Surfer sein sollte!