Schwarze Liste der Internetseiten – Innenministerium will diese führen
In Zukunft könnte es möglich sein, dass das Innenministerium in Frankreich Webseiten über eine schwarze Liste sozusagen virtuell aus dem Internet streichen könnte. Diese Liste würde an die französischen Internetprovider gehen und die dort aufgeführten Internetseiten müssten dann gesperrt werden. Alles ohne richterlichen Beschluss!!
Das Gesetzespaket Loppsi 2 (Loi d'orientation et de programmation pour la performance de la sécurité intérieure) dient natürlich “nur” zur Bekämpfung von Kinderpornografie und Kriminalität. Wobei Kriminalität im Internet ein sehr breit gefächertes Spektrum aufweisen kann. Der erste Schritt für eine Genehmigung wurde beschritten und Loppsi 2 wurde von der französischen Nationalversammlung angenommen. Allerdings ist das Gesetz noch nicht durch und muss noch weitere “Hürden” überwinden, bis es rechtskräftig ist. Ob sich das Gesetzt durchsetzen kann, sei noch dahin gestellt, da es keine rechtliche Möglichkeit gibt, gegen eine verhängte Sperre zu wehren! Daher können die Gegner gute Möglichkeiten besitzen das Gesetz zu kippen.
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