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Abmahnung RedTube – Erotik Portal

Mehr als 10.000 Abmahnungen wurden jüngst von der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen an Nutzer des Erotik-Portals Redtube.com verschickt. Ihnen wird vorgeworfen, im August 2013 Filme heruntergeladen zu haben, die urheberrechtlich geschützt sind. Auftraggeber der Abmahnungen ist die Schweizer Firma The Archive AG. Die Abgemahnten werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und außerdem 250 Euro zu zahlen? Experten bezweifeln allerdings, ob die Abmahnaktion der Regensburger Anwaltskanzlei überhaupt rechtens ist. Schließlich handelt es sich bei Redtube keineswegs um ein sogenanntes Streaming-Portal. Anders als bei Tauschbörsen werden hier die Filme nicht heruntergeladen. Redtube speichert die Filme lediglich für einen kurzen Zeitraum, um den Interessenten während dieser Zeitspanne das Anschauen zu ermöglichen. Daraus ergibt sich die Frage, ob auch eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn ein Film lediglich angeschaut wird. Eine rechtsverbindliche Auffassung gibt es dazu bisher nicht. Auch die Juristen sind geteilter Meinung. Im Urheberrecht ist nach § 44a das „Recht auf eine Privatkopie“ gedeckt. Somit wäre das kurzzeitige Speichern auf der Festplatte keine Verletzung des Urheberrechts. Erst wenn ein Film illegal zum Anschauen bereitgestellt wird, liegt ein Verstoß gegen geltendes Recht vor.

Wie ist ein illegales Angebot zu erkennen?
Was für Juristen schon schwer zu durchschauen ist, wird für Laien zu einer undurchschaubaren Nebelwand aus Paragrafen, die jeder für sich mit Fallstricken versehen ist. Woran ist denn eigentlich ein illegales Angebot zu erkennen. In der Regel stehen auf Sex-Portalen frei kopierbare Filme. Das können sowohl Kostproben von Amateuren sein als auch professionelle Pornofilme. Letztere werden meist auch nur in Ausschnitten zu Werbezwecken gezeigt. Redtube hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das Unternehmen auf Urheberrechtsverletzungen unmittelbar reagiert. Demnach können die Nutzer im Prinzip sicher sein, dass es sich bei den Filmangeboten keineswegs um Raubkopien handelt. Trifft die Darstellung von Redtube zu, dann ist jeder Nutzer in Kombination mit dem bereits erwähnten „Recht auf Privatkopie“ auf der sicheren Seite.

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Woher haben die Abmahner die IP-Adressen?
Neben der Frage, ob es sich im Fall von Redtube tatsächlich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, rückt noch ein weiterer, ziemlich beängstigender Aspekt in den Mittelpunkt. Wie konnten die IP-Adressen der Nutzer abgegriffen werden? Die Anwälte geben unumwunden zu, dass hierzu eine spezielle Überwachungssoftware verwendet wurde. Über die IP-Adresse kann jeder Nutzer mühelos identifiziert werden. Auf diese Weise erhält er die IP-Adressen, die mittels einer Software in den Besitz der Abmahner gelangten. Mit diesen IP- Adressen zogen die Anwälte vor das Landgericht Köln und beantragten die Herausgabe der dazugehörigen Namen und Anschriften. Insgesamt bewilligte das Kölner Landgericht den Abmahnern 62 Anträge mit jeweils bis zu 1000 Adressen. Fragwürdig ist auch die Anwendung der Software. Hier wurde wahrscheinlich gegen Datenschutzgesetze verstoßen. Mittlerweile sind weitere Details bekanntgeworden. Wer versehentlich Retdube statt Redtube im Internet eintippte, tappte in die Falle. Es existiert auch eine Domain Retdube.net. Sie wurde erst im Juli 2013 registriert. Nutzer wurden dann auf Redtube umgeleitet. Vorher wurden auf der in Panama registrierten Retdube-Seite die IP-Adressen protokolliert. Wem die Seite gehört, weiß niemand so genau. Die Weiterleitungen sind mittlerweile gestoppt worden.

Wurde das Gericht getäuscht?
Gleich nach dem die Abmahnwelle und die Hintergründe dazu in der Öffentlichkeit bekannt wurden, äußerten Rechtsanwälte den Verdacht, das Gericht könnte getäuscht worden sein. Es wird vermutet, dass die Richter der Auffassung waren, bei Redtube.com würde es sich um ein Streaming-Portal handeln, auf dem die üblichen illegalen Tauschgeschäfte stattfinden. Im einen Antrag eines Abmahnanwalts soll auch tatsächlich die Formulierung vom „unbefugten Herunterladen“ auftauchen. Inzwischen wurde Anzeige erstattet, da die Anträge vermutlich irreführend formuliert wurden. Die Staatsanwaltschaft Köln hat nun darauf reagiert und Ermittlungen eingeleitet.

Was tun, wenn eine Abmahnung kommt?
Die Verbraucherschützer warnen davor, Geld zu zahlen und die geforderte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Das könnte juristisch als Schuldeingeständnis gewertet werden. Es ist aber auch nicht damit getan, das Schreiben einfach zu ignorieren. Empfehlenswert ist es, sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine Gegenklage, also eine sogenannte negative Feststellungsklage, ist ebenfalls möglich. Nach Bekanntwerden der Abmahnungen hat das die Trittbrettfahrer geweckt. Seither erhalten Internetnutzer unter dem Namen der Anwaltskanzlei gefälschte E-Mails. Die Anwälte versichern, dass sie keine E-Mails verschickt haben. Wer eine E-Mail dieser Art erhält, sollte sie umgehend löschen und auf gar keinen Fall den Anhang öffnen, da dort eventuell ein Virus lauert, der Schäden am PC verursacht.

War das erst der Anfang?
Auch wenn jetzt die Staatsanwaltschaft Köln wegen Irreführung ermittelt, ist kein Ende der Abmahnungen in Sicht. Die Regensburger Anwaltskanzlei hat sich dahingehend geäußert, weitere Portale ermittelt zu haben und deren Nutzer in den kommenden Monaten anzuschreiben. Offensichtlich lohnt es sich für die Abmahnspezialisten nicht mehr, die Nutzer von Tauschbörsen abzumahnen. Wer die aktuelle Abmahnwelle also erst der Anfang? Und ist damit das Ende der Erotik-Portale eingeleitet? Vermutlich werden viele Nutzer zunächst einmal abwarten, was nun weiter geschieht. Aus rechtlicher Sicht bestehen gute Aussichten, dass den Abmahnungen ein Riegel vorgeschoben wird, denn offenbar wurde nicht nur der Datenschutz umgangen, sondern auch das Urheberrecht nicht im Sinne des Gesetzes interpretiert. Aber es ist Sache der Gerichte, das festzustellen. Bis dahin ist mit weiteren Abmahnungen zu rechnen. Vor denen muss sich aber niemand fürchten, wenn er selbst oder über einen Anwalt den Forderungen widerspricht.


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