EuGH lässt EU-Richtlinie für die Vorratsdatenspeicherung kippen
Die derzeitige EU Richtlinie verstoße massive gegen die Grundrechte der EU Bürger – damit ist das umstrittene EU Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gegen das europäische Recht nicht haltbar und damit ungültig. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Die Achtung des Privatlebens und der Schutz von Daten über private Personen müsse erhalten bleiben und darf sich nur auf das absolut Notwendige beschränken. Bislang war es mehr oder weniger problemlos möglich in jeder Person eine potentielle Gefahr zu sehen und einfach mal alle Kommunikationsdaten wie Telefonie oder Internet mit zu protokollieren!
Bei der jetzigen Gesetzeslage waren keine Grenzen definiert, ab wann die Vorratsdatenspeicherung gestartet werden darf und zu welchen Zwecken man auf die gezogenen Daten zugreifen durfte. Wann fängt eine „schwere Straftat“ an oder wann geht man von einem Vergehen aus? Des weiteren gab es keine Regelung wie man die Daten überhaupt nutzen durfte. Auch der Zeitrahmen war nur sehr rudimentär definiert – 6 Monate bis 24 Monate – hier gab es keine vorgeschriebene Speicherfristen. Auch der richterliche Vorbehalt für den Zugriff auf die gesammelte Daten fehlte ganz. Auch ein interessanter Punkt, welcher bislang nicht geregelt war – ist der Umgang mit den Daten! Diese durften bislang überall in der Welt gelagert werden! Klare Vorschriften, wie man diese personenbezogenen Daten lagern musste gab es auch nicht und eine klare Definition über die irreversible Löschung der Daten nach Ablauf der Speicherzyklen war ebenso nicht definiert wieder Einsatz einer unabhängige Behörde, die sich um die Einhaltung der Lösch-Richtlinien kümmern müsste.
D.h. die gespeicherten Daten könnten im schlimmsten Fall auf den Servern in den USA liegen, auf denen die NSA vollen Zugriff hat. Ob die Daten dann nach dem geplanten Zeitraum wieder gelöscht worden sind, kann auch keiner genau sagen, denn so wirklich gibt es ja keine Grundlage dazu bzw. auch kein Organ, welches dies kontrollieren hätte können!
Tolle Show – und genau so empfand es wohl das EuGH auch und beschloss, dass die aktuelle Situation gegen die Grundrechte verstoße. Die Richter schließen zwar nicht völlig eine Vorratsdatenspeicherung aus, legen jedoch den Maßstab für neue Gesetze sehr hoch, welche sogar noch über den Vorschlägen des Generalanwalts liegen.
Die grundsätzliche Richtung ist vorgegeben, jetzt bleibt abzuwarten, was die deutsche Politik aus dieser Vorlage bastelt. Hier war ja die Vorratsdatenspeicherung auch immer ein heiß diskutiertes Eisen.