Das Thema Impressum-Recht ist obwohl es nur ein paar Zeilen mit Informationen sind sehr umfangreich!
Wer Detailinformationen benötigt, der sollte selbst in den Gesetzestexten nachlesen.
Für die Impressumsplicht regelt das TMG und das RStV:
§ 1 Abs. 1 TGM
2 Abs. S. 2 RStV
§ 55 Abs. 1 RStV
§ 5 TMG
Wer unterliegt eigentlich der Impressumspflicht?
Keine Impressumsplicht:
Hier sollten wir die Frage wohl besser umkehren und festhalten, wer keiner Impressumsplicht unterliegt.
Keine Impressumsplicht gibt es bei rein persönlichen oder familären Zwecken und Seiten welche nur einem privaten Userkreis zugänglich sind.
Eingeschränkte Impressumsplicht:
Hierzu gehören Seiten, welche über eine persönliche bzw. familäre Internetseite hinaus gehen, aber keine Einnahmen (z.B. durch Werbung) erwirtschaftet.
Inhalte bei einem eingeschränktem Impressum:
Name und Anschrift des Betreibers als auch bei juristischen Personen der Name und die Anschrift des Vertretungsberechtigten
Alle restlichen Seiten fallen unter die vollständige (umfassende) Impressumspflicht und müssen folgende Angaben im Impressum haben:
In diesem Impressum muss der Name, die Anschrift, die Telefonnummer, die Emailadresse und ggf. die Registernummer des Dienstanbieters aufgeführt werden.
Name:
Vorname und Nachname muss voll ausgeschrieben werden
(bei juristischen Personen, bzw. Personengesellschaften muss die Firmenbezeichnung, die Rechtsform sowie mindestens ein Vertreter dieser Rechtsform namentlich genannt werden.)
Anschrift:
Bei der Anschrift muss folgendes enthalten sein: Straße, Hausnummer, PLZ und Ort. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften müssen die Daten vom Sitz eingetragen werden. Die Angabe eines Postfachs ist nicht ausreichend, da dies keine ladungsfähige Anschrift wäre.
Telefonnummer und Mail:
Im Impressum müssen Daten vorhanden sein, welche eine schnelle und unmittelbare elektronische Kontaktaufnahme, bzw. Kommunikation ermöglichen. Hierbei ist eine funktionierende Emailadresse vorgeschrieben. Bei der Telefonnummer streiten sich die Gerichte selbst, ob diese nicht entbehrlich sei. Vorsichtshalber sollte man jedoch eine Telefonnummer angeben. Dies kann durchaus auch eine kostenpflichtige Nummer sein.
Registernummer:
Ist eine Firma in einem öffentlichen Register eingetragen, muss diese Nummer mit dem Ort des Registers auch im Impressum veröffentlicht werden.
Umsatzsteuer – Identifikationsnummer und / oder Wirtschafts-Identifikationsnummer:
Ist man im Besitz einer Umsatzsteueridentifikationsnummer muss diese auch im Impressum veröffentlicht werden.
Kleinunternehmer müssen hier keine Angabe tätigen.
Angaben über den Beruf:
Bei Freiberuflern kann es noch zu zusätzlichen Angaben kommen, wenn diese Kammern oder Organisationen angehören.
Besondere Angaben:
Wenn sich Firmen in einer Abwicklung oder Liquidation befinden, muss dies ebenfalls im Impressum fest gehalten werden.
Eine Ausnahme gibt es hier noch, welche eine noch umfassendere Impressumsplicht verlangt:
Diese betrifft Webseiten, mit journalistisch bzw. redaktionell gestalteten Inhalt und Angeboten. Bei diesen Seiten müssen auch noch die verantwortliche Personen mit Angabe des Namens und der Anschrift genannt werden. Sind mehrere verantwortliche Personen benannt, muss jeweils der Aufgabenbereich der Verantwortlichkeit mit angegeben werden.
Veranwortliche Personen müssen folgende Auflagen erfüllen:
Wohnort muss Deutschland sein
Muss im Besitz der Fähigkeit sein, öffentliche Ämter zu übernehmen
Muss voll geschäftsfähig sein.
Muss strafrechtlich verfolgt werden können.
Wie muss ein Impressum gekennzeichnet sein?
Das Impressum muss als solches erkennbar sein. Daher muss die Schriftgröße, Schriftfarbe zu gewählt werden, dass dieses gut zu erkennen ist.
Das Impressum muss über den Namen „Impressum“ oder „Kontakt“ zu erreichen sein und muss ohne langes Suchen gefunden werden.
Wie mus der Impressum erreichbar sein?
Es muss eine unmittelbare Erreichbarkeit des Impressums gegeben sein. D.h. der User muss von jeder Unterseite aus, das Impressum mit max. 2 Klicks erreichen können. Ein Impressum welches als Bild hinterlegt worden ist, gilt als nicht barrierefrei und darf so nicht eingesetzt werden. Ebenso muss das Impressum direkt und nicht über spezielle Webtechniken wie z.B. Javascript oder Flash aufrufbar sein. Das Impressum muss so gestaltet sein, das ein Ausdruck möglich ist. Die Sprache des Impressums muss der Sprache der Webseite entsprechen.
Dies ist eine private Information für Webseitenbetreiber und kann daher nicht vollständig und aktuell sein!
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Da muss ich als Websitebetreiber auch immer aufpassen: Richtige Daten im Impressum… und das überhaupt eins da ist :D
Meine Meinung: Impressumspflicht ist ne gute Sache. So hat man immer ne Kontaktperson – nur nen Bot-Schutz für die Nummern und n Adressen währ ned schlecht, aber es steht ja geschrieben das alles sehr gut leserlich sein muss – gefundenes fressen für Bots :/
Da gebe ich Dir allerdings recht, aber zu Zeiten welche man die Daten auch von großen Mobilfunkbetreibern bekommen kann ist dies auch schon fast egal! fg Bin da wirklich gespannt, wie sich das über die Jahre noch entwickeln wird!
Ich finde es übertrieben, was die Leute alles haben wollen im Impressum und andauernd gibt es Änderungen und dann weiß keiner mehr wirklich was man reinschreiben muss und was nicht. Der Beitrag ist sehr gut geschrieben und ich glaube, dass sich jetzt jeder, der ihn gelesen hat auch auskennt. Finde ich wirklich super. Mal schauen, ob ich alles beachtet habe was man so braucht oder ob es bei mir noch Lücken gibt, aber ich glaube, dass ich auf jeden Fall was finden werde was fehlt.
Na ja, das mit dem Impressum ist schon nicht so verkehrt, finde ich. Denn so weiß man doch gleich über die Leute etwas und kann sich auch mal mit ihnen in Verbindung setzen, sollte man mit irgend etwas nicht so ganz zufrieden sein. Und das Impressum ist ja auch nur für die gewerblichen Seiten Pflicht.
Ja, wobei man aber beachten muss, dass die Pflicht schon eintritt, wenn eine Bannerwerbung auf der Seite steht! Egal ob man mit der Werbung Gewinn erzielt, diese zur Kostendeckung dient oder auch nur so geschalten ist.
Ich finde nur diese Abmahnwellen wegen eines Impressums totaler Schwachsinn! Ich mein, dann soll doch jemand etwas sagen, dass die Seite nicht zu 100% ok ist und dann kann man diesen Fehler auch auf einfache Weise beheben. Ich mein über eine Abfrage bei der DENIC oder ähnlichen Systemen für andere Domains kommt man ja im Normalfall an den Betreiber dran. Und treffen tut es eh immer die Seiten, welche nicht wirklich Schaden anrichten. Illegale Seiten sind dann eh so aufgebaut, dass der Besitzer so gut wie nicht zu ermitteln ist.
Das Impressum halte ich für wichtig und notwendig. Die Frage ist, darf man alle Angaben auch als Bild darstellen, aus dem einfachen Grund, um Spam zu vermeiden. Wie ist es nur richtig. Bin gerade bei der Suche nach den Richtlinien für Impressen hier gelandet. Auf manch anderen Seiten liest man, hier gibt es noch einige Rechtslücken. Man solle sich zwischen der Lücke und Spam entscheiden.
Gibt keine Regelung dafür, das Impressum muss unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Das würde ein Bild erfüllen, es sei denn Du kommst mit einem Textbrowser an. Da dies aber nicht der aktuelle Stand ist kann man dies wohl fallen lassen. Barrierefrei muss eine private HP ebenfalls nicht sein, also würde so gesehen wahrscheinlich nichts gegen ein Bild sprechen.