Post vom “Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht”

Was ist nun zu tun? Komme ich den Auflagen irgendwie aus?

Das “Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht” hat in den letzten Wochen 13404 Webseiten aus Bayern auf den Einsatz des Webtrackers Google Analytics überprüft. Bei der Überprüfung fand man bei 2449 Webseiten das beliebte Statistik Tool aus dem Hause Google. Leider stellte das Landesamt für Datenschutz dabei auch fest, das nur bei ca. 3 Prozent der 2500 betroffenen Webseiten der Einsatz von Google Analytics datenschutzkonform für die EU umgesetzt wurde.

Die restlichen 97 Prozent der Webseiten bzw. Webseitenbetreiber haben darauf hin ein Informationsschreiben vom "Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht” bekommen, in welchem sie aufgefordert werden die Nutzung von Google Analytics datenschutzkonform umzusetzen.

Doch was kann man nun als Webseitenbetreiber tun? Muss man auf dieses Schreiben reagieren?

Die Antwort lautet kurz und knapp –> JA!

Webseitenbetreiber sollten sich das Schreiben genau durchlesen und alle Mängel so schnell wie möglich beheben! Was dabei richtig lästig ist, ist die Tatsache – dass das aktuelle Google Konto für den Zugriff auf Analytics nicht mehr weiter verwendet werden darf, da sich darin Besucherdaten befinden, welche nicht den aktuellen Datenschutzrichtlinien für die EU entsprechen. Leider lässt es Google nicht zu die Altdaten zu anonymisieren und so können die Altdaten nur vernichtet werden, in dem man das alte Google Analytics Konto löscht und ein neues Konto anlegt! Dies hat natürlich den Nachteil, dass die Webhistory für die eigene Homepage gelöscht wird.

Webseitenbetreibern, welche es noch nicht erwischt hat rate ich deshalb ihre Google Analytics Nutzung so schnell wie nur möglich auf eine datenschutzkonforme Variante umzustellen um unnötigen Ärger zu umgehen. Wie dies funktioniert, werde ich Euch in einem der kommenden Beiträge erklären!

 


Tags:

  • whtsapp datenschutzaufsicht
  • schreiben datenschutzaufsicht
  • content
Die mobile Version verlassen