Impressumspflicht – was muss drin stehen, wo muss das Impressum stehen?

Das Thema Impressum-Recht ist obwohl es nur ein paar Zeilen mit Informationen sind sehr umfangreich!
Wer Detailinformationen benötigt, der sollte selbst in den Gesetzestexten nachlesen.
Für die Impressumsplicht regelt das TMG und das RStV:
§ 1 Abs. 1 TGM
2 Abs. S. 2 RStV
§ 55 Abs. 1 RStV
§ 5 TMG

Wer unterliegt eigentlich der Impressumspflicht?

Keine Impressumsplicht:
Hier sollten wir die Frage wohl besser umkehren und festhalten, wer keiner Impressumsplicht unterliegt.
Keine Impressumsplicht gibt es bei rein persönlichen oder familären Zwecken und Seiten welche nur einem privaten Userkreis zugänglich sind.

Eingeschränkte Impressumsplicht:
Hierzu gehören Seiten, welche über eine persönliche bzw. familäre Internetseite hinaus gehen, aber keine Einnahmen (z.B. durch Werbung) erwirtschaftet.

Inhalte bei einem eingeschränktem Impressum:
Name und Anschrift des Betreibers als auch bei juristischen Personen der Name und die Anschrift des Vertretungsberechtigten

Alle restlichen Seiten fallen unter die vollständige (umfassende) Impressumspflicht und müssen folgende Angaben im Impressum haben:
In diesem Impressum muss der Name, die Anschrift, die Telefonnummer, die Emailadresse und ggf. die Registernummer des Dienstanbieters aufgeführt werden.

Name:
Vorname und Nachname muss voll ausgeschrieben werden
(bei juristischen Personen, bzw. Personengesellschaften muss die Firmenbezeichnung, die Rechtsform sowie mindestens ein Vertreter dieser Rechtsform namentlich genannt werden.)

Anschrift:
Bei der Anschrift muss folgendes enthalten sein: Straße, Hausnummer, PLZ und Ort. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften müssen die Daten vom Sitz eingetragen werden. Die Angabe eines Postfachs ist nicht ausreichend, da dies keine ladungsfähige Anschrift wäre.

Telefonnummer und Mail:
Im Impressum müssen Daten vorhanden sein, welche eine schnelle und unmittelbare elektronische Kontaktaufnahme, bzw. Kommunikation ermöglichen. Hierbei ist eine funktionierende Emailadresse vorgeschrieben. Bei der Telefonnummer streiten sich die Gerichte selbst, ob diese nicht entbehrlich sei. Vorsichtshalber sollte man jedoch eine Telefonnummer angeben. Dies kann durchaus auch eine kostenpflichtige Nummer sein.

Registernummer:
Ist eine Firma in einem öffentlichen Register eingetragen, muss diese Nummer mit dem Ort des Registers auch im Impressum veröffentlicht werden.

Umsatzsteuer – Identifikationsnummer und / oder Wirtschafts-Identifikationsnummer:
Ist man im Besitz einer Umsatzsteueridentifikationsnummer muss diese auch im Impressum veröffentlicht werden.
Kleinunternehmer müssen hier keine Angabe tätigen.

Angaben über den Beruf:
Bei Freiberuflern kann es noch zu zusätzlichen Angaben kommen, wenn diese Kammern oder Organisationen angehören.

Besondere Angaben:
Wenn sich Firmen in einer Abwicklung oder Liquidation befinden, muss dies ebenfalls im Impressum fest gehalten werden.

Eine Ausnahme gibt es hier noch, welche eine noch umfassendere Impressumsplicht verlangt:
Diese betrifft Webseiten, mit journalistisch bzw. redaktionell gestalteten Inhalt und Angeboten. Bei diesen Seiten müssen auch noch die verantwortliche Personen mit Angabe des Namens und der Anschrift genannt werden. Sind mehrere verantwortliche Personen benannt, muss jeweils der Aufgabenbereich der Verantwortlichkeit mit angegeben werden.
Veranwortliche Personen müssen folgende Auflagen erfüllen:
Wohnort muss Deutschland sein
Muss im Besitz der Fähigkeit sein, öffentliche Ämter zu übernehmen
Muss voll geschäftsfähig sein.
Muss strafrechtlich verfolgt werden können.

Wie muss ein Impressum gekennzeichnet sein?
Das Impressum muss als solches erkennbar sein. Daher muss die Schriftgröße, Schriftfarbe zu gewählt werden, dass dieses gut zu erkennen ist.
Das Impressum muss über den Namen „Impressum“ oder „Kontakt“ zu erreichen sein und muss ohne langes Suchen gefunden werden.

Wie mus der Impressum erreichbar sein?
Es muss eine unmittelbare Erreichbarkeit des Impressums gegeben sein. D.h. der User muss von jeder Unterseite aus, das Impressum mit max. 2 Klicks erreichen können. Ein Impressum welches als Bild hinterlegt worden ist, gilt als nicht barrierefrei und darf so nicht eingesetzt werden. Ebenso muss das Impressum direkt und nicht über spezielle Webtechniken wie z.B. Javascript oder Flash aufrufbar sein. Das Impressum muss so gestaltet sein, das ein Ausdruck möglich ist. Die Sprache des Impressums muss der Sprache der Webseite entsprechen.

Dies ist eine private Information für Webseitenbetreiber und kann daher nicht vollständig und aktuell sein!


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