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GEZ – Und der nächste Streich folgt sogleich

GEZ plant aus neuartige Rundfunkgeräte vollwertige Geräte zu machen!

Auch für echte Computer Freaks, welche bislang noch etwas günstigere GEZ zahlen mussten, werden wahrscheinlich demnächst die volle GEZ Gebühr für ihr “neuartiges Rundfunkgerät” bezahlen müssen, zumindest wenn der Entwurf der GEZ genehmigt wird, welchen derzeit die Minister der Länder prüfen. Als kleines Add-On plant die GEZ auch eine Erweiterung der Auflagen, wenn man sich von den Gebühren befreien möchte.

Derzeit werden von den Ministerpräsidenten der Länder Vorschläge der GEZ geprüft, ob demnächst auch Leute ohne eigenes Fersehgerät zu vollwertigen GEZ-Zahlern gemacht werden können. Bis lang mussten Besitzer von “neuartigen Rundfunkgeräten” nur eine Gebühr von 5,76 Euro für ihren internetfähigen Computer entrichten. Dies ist der GEZ jedoch zu wenig, denn die Zeit dieses Sonderbonus gehöre der Vergangenheit an! Denn mit modernen Rechnern sei es nun auch ohne Probleme möglich TV Programme zu empfangen und nicht nur Radioprogramme zu hören. Von da her müsste man diese “neuartigen Rundfunkgeräte” auch in die höchste GEZ Gruppe, in welcher man ca. 18 Euro zahlen muss, einordnen. Ob für internetfähige Mobiltelefone ebenfalls die höchste Einstufung fällig wird, müsse man noch abklären. So die Aussagen der GEZ.

Zudem plane man als Add-On eine Erweiterung bzw. eine Änderung der GEZ Meldeplicht! Wenn es nach der GEZ geht, müsse ab der nächsten Gebührenänderung auch der Meldepflichtige den Beweis erbringen, wenn er keine Rundfunkempfangsgeräte besitzt. Dies könnte z.B. durch eine eidesstattliche Erklärung erfolgen. Diese Erklärung könnten dann die Angestellten der GEZ gezielt überprüfen und man würde sich einiges an Personalkosten sparen.

Als Alternative wird noch über einen globalen Pauschalbetrag diskutiert, welcher für jeden Haushalt erhoben werden könnte, der unabhängig der betriebenen Geräte geleistet werden müsste.


Tags:

  • erklärung gez

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