EU Urteil – Internetprovider müssen Webseiten sperren

Richter dürfen darüber entscheiden, ob eine Webseite erreichbar ist

Im Europäischen Gerichtshof gab es gestern eine Entscheidung, auf welche sich in Zukunft wohl viele Richter berufen werden. Zur Verhandlung stand die damalige Sperrung von Kino.to durch den Internetprovider „Telekabel Wien“, welcher sich weigerte seinen Nutzern den Zugang zum Streamingportal Kino.to zu sperren. Diese Sperrung wurde damals durch den Filmverleih Constantin angeregt und es wurde jetzt erst am EU Gericht darüber verhandelt, wie man sich zu verhalten hat, bzw. ob solch ein Webseiten-Sperrungs-Auftrag rechtsmäßig ist.

Kurz-Um das Gericht entscheidet: Eine Blockade ist rechtens!
Immer dann wenn eine Webseite nachweislich urheberrechtlich geschützten Material anbietet und es sich dabei um illegale Kopien handelt, kann eine Seite mittels einer richterlichen Anordnung gesperrt werden. Die Sperrmaßnahmen müssen jedoch nach dem europäischen Recht ausgewogen sein. Hier könnt ihr die offizielle Pressemitteilung einsehen!

 

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