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Facebook Abmahnung für fremde Bilder

Geht jetzt der Abmahnwahnsinn bei Facebook los?

So, jetzt ist es passiert! Die erste Abmahnung für die Nutzung eines fremden Bildes bei Facebook ist in Deutschland verschickt worden! Gut – könnte man nun sagen, wenn der Nutzer wirklich die Bildrechte  von einem Dritten verletzt hat ist dies vielleicht gerechtfertigt! Jedoch kommt bei diesem Vorfall noch eine interessante Kleinigkeit hinzu!

Das Bild bzw. das Foto um welches es sich handelt, wurde in diesem Fall gar nicht vom Angeklagten hoch geladen, sondern von einer anderen Person an dessen Chronik gepostet! D.h. so direkt konnte der Abgemahnte gar nichts für das veröffentlichte Bild – die Tatsache einmal ausgenommen, dass der Upload von Bildern von fremden Usern an die eigene Chronik aktiviert war!

Dies ist natürlich eine interessante Sache für Abmahner, welche es darauf anlegen etwas Kohle im Internet abzuzocken! Man sucht sich jemanden als Freund aus, postet mal geschwind ein Bild an seiner Chronik und schickt dann sofort das Abmahnschreiben hinterher!

Nette Idee um mal schnell etwas Geld zu verdienen!

Wobei die Sache natürlich nicht ganz so einfach ist, wie es sich hier nun anhört! Denn der Inhaber der Timeline muss rein rechtlich gesehen von der Rechtswidrigkeit informiert werden. D.h. wiederrum eine Abmahnung ist nur möglich, wenn der Inhaber der Chronik vom Upload des Bildes überhaupt erfahren hat! Wurde das Bild jedoch vom Inhaber kommentiert, sieht die Sache schon wieder ganz anders aus!

Der Vorfall wird auf jeden Fall sehr spannend werden, da diese Entscheidung sich wohl auf viele weiteren Abmahnungen auswirken könnte!

Wir werden Euch weiter informieren!

Bei IHR Law könnt ihr übrigens den Vorfall sozusagen in Realtime verfolgen!

 

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Tags:

  • Interessante bilder fuer facebook
  • abmahnwahnsinn facebook
  • facebook schickt abmahnung

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3 Kommentare

  1. Wichtig wäre in diesem Fall gewesen, man hätte das Bild sofort nach Kenntnisnahme entfernt. Das ist nämlich der Knackpunkt auch für Forenbetreiber.
    Sobald der Betreiber Kenntnis von einer Urheberrechtsverletzung hat, muss er tätig werden. Entfernt er dann das Bild, wird er nicht belangt werden können.

  2. Ein witziger Zufall ist es, dass die Kanzlei LHR häufig auch einen Badeentenfotografen, Herrn Warning, vertritt und in dessen Namen User abmahnt, weil sie im Internet Fotos von Badeenten zeigen.

  3. Ein witziger Zufall ist es, dass die Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum häufig auch einen Badeentenfotografen, Herrn Warning, vertritt und in dessen Namen User abmahnt, weil sie im Internet Fotos von Badeenten zeigen.

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